Pressemitteilungen
05. 03. 2009
Die Weigerung der aus den Koalitionsfraktionen bestehenden Mehrheit im "BND"-Untersuchungsausschuss, einen gültigen und wirksamen Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes zu vollziehen, ist aus Sicht der FDP-Fraktion absolut inakzeptabel. Eine solche Missachtung des Bundesgerichtshofes durch den Bundestag ist bislang beispiellos.
Die Oppositionsfraktionen im 1. Untersuchungsausschuss hatten beim Ermittlungsrichter des BGH einen Beschluss erwirkt, dass der Ausschuss verpflichtet wird, einen Antrag der Opposition auf Herausgabe von Akten des BND zu beschließen. Es handelt sich dabei um Akten, die den Informationsaustausch zwischen BND und den Amerikanern im Irak-Krieg zum Gegenstand haben.
Die Beschwerde der Ausschussmehrheit gegen die Entscheidung des BGH-Ermittlungsrichters hat nach ausdrücklicher Festlegung des Richters keine aufschiebende Wirkung. Somit liegt ein wirksamer Beschluss des Ermittlungsrichters vor. Die Ausschussmehrheit weigert sich nun, diesen gültigen Beschluss zu vollziehen und den Beweisantrag zur Abstimmung zu stellen und zu beschließen.
Mit diesem bisher einmaligen Vorgang erreicht die Blockade- und Verschleierungstaktik der Koalition im "BND"- Untersuchungsausschuss einen neuen traurigen Höhepunkt. Die Ausschussmehrheit fügt dem Verfassungsorgan Bundestag damit einen immensen Schaden zu.
STADLER: Skandalöse Missachtung einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes durch die Koalition
BERLIN. Zur Weigerung der Mehrheit im 1. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages, einen wirksamen Beschluss des Ermittlungsrichters des BGH zu vollziehen, erklärt der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungsausschuss der 16. Wahlperiode Max STADLER:Die Weigerung der aus den Koalitionsfraktionen bestehenden Mehrheit im "BND"-Untersuchungsausschuss, einen gültigen und wirksamen Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes zu vollziehen, ist aus Sicht der FDP-Fraktion absolut inakzeptabel. Eine solche Missachtung des Bundesgerichtshofes durch den Bundestag ist bislang beispiellos.
Die Oppositionsfraktionen im 1. Untersuchungsausschuss hatten beim Ermittlungsrichter des BGH einen Beschluss erwirkt, dass der Ausschuss verpflichtet wird, einen Antrag der Opposition auf Herausgabe von Akten des BND zu beschließen. Es handelt sich dabei um Akten, die den Informationsaustausch zwischen BND und den Amerikanern im Irak-Krieg zum Gegenstand haben.
Die Beschwerde der Ausschussmehrheit gegen die Entscheidung des BGH-Ermittlungsrichters hat nach ausdrücklicher Festlegung des Richters keine aufschiebende Wirkung. Somit liegt ein wirksamer Beschluss des Ermittlungsrichters vor. Die Ausschussmehrheit weigert sich nun, diesen gültigen Beschluss zu vollziehen und den Beweisantrag zur Abstimmung zu stellen und zu beschließen.
Mit diesem bisher einmaligen Vorgang erreicht die Blockade- und Verschleierungstaktik der Koalition im "BND"- Untersuchungsausschuss einen neuen traurigen Höhepunkt. Die Ausschussmehrheit fügt dem Verfassungsorgan Bundestag damit einen immensen Schaden zu.
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